Alterszulassung für PSAgA-Ausbildungen
PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Unsere Kurse und das Ausbildungszentrum (Kletter SILO) sind durch absturzrisiko.ch zertifiziert.

Grundsätzlich sind zur Teilnahme an einem PSAgA-Kurs Personen geeignet, die das 18. Altersjahr erreicht haben und bei denen keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen gegen die Arbeit mit PSAgA sprechen.
Eignung von Jugendlichen, die das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, dürfen gemäss Arbeitsgesetz (ArG) Art. 29 nicht für Arbeiten mit PSAgA eingesetzt werden.
Für Jugendliche ab 15 Jahren ist im Rahmen einer Berufsausbildung eine Ausbildung zum Arbeiten mit PSAgA möglich, wenn dies im betreffenden Bildungsplan vorgesehen ist. In allen anderen Fällen muss eine Ausnahmebewilligung des Staatsekretariats für Wirtschaft (Seco) vorliegen.
Für den Nachweis über die Eignung auf Grund des Alters und/oder des Bildungsplans eines Jugendlichen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Bei Zweifeln über die Eignung aufgrund des Alters kann der Ausbilder eine auszubildende Person zurückweisen oder das Teilnehmerzertifikat verweigern.
Quelle: Verein absturzrisiko.ch, Reglement, Juni 2015
